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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der JobTV24 GmbH

mit den Geschäftseinheiten JobTV24 und MovingIMAGE24


Stand: 01. Juli 2010


I Allgemeine Bestimmungen

1 Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der JobTV24 GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Vertragspartner (nachfolgend "Auftraggeber“).

1.2 Diese AGB gelten, sofern nicht im Einzelfall individuelle Abweichungen schriftlich vereinbart werden, ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Es gelten auch dann ausschließlich diese AGB, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen Lieferungen und Leistungen des Auftraggebers vorbehaltlos annimmt. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers - auch zukünftige - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

1.3 Soweit in diesen AGB auf Preislisten Bezug genommen wird, sind diese Bestandteil dieser AGB.

1.4 Soweit für bestimmte Leistungen außerhalb dieses Teils I der AGB abweichende Regelungen getroffen werden, treten die Bestimmungen des allgemeinen Teils I hinter die speziellen Regelungen zurück.


2 Auftragserteilung

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung oder Mitteilung unverbindlich. Unterbreitet der Auftragnehmer schriftlich oder elektronisch ausnahmsweise ein verbindliches Angebot, so kommt der Vertrag mit schriftlicher Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Eine modifizierte, schriftliche Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots des Auftragnehmers gilt als neues Angebot, welches nur dann zum Vertrag führt, wenn der Auftragnehmer es schriftlich oder elektronisch bestätigt.

2.2 Unterbreitet der Auftraggeber ein schriftliches Angebot, so kommt der Vertrag durch schriftliche oder elektronische Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Sofern es sich um eine das Angebot modifizierende Annahme des Auftragnehmers handelt, gilt der Vertrag mit diesem Inhalt als geschlossen, wenn nicht der Auftraggeber innerhalb von einer Woche seit Zugang der modifizierten Annahme schriftlich widerspricht. Schweigen des Auftraggebers gilt als Annahme.

2.3 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Auftraggeber angenommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Rechnungsstellung erfolgt an die Agentur. Bei Agenturbuchungen kann der Auftragnehmer verlangen, dass auch der Kunde der Agentur den Vertrag abschließt. Der Agentur ist es ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet, für einen Werbetreibenden gebuchte Leistungen auf einen anderen Kunden oder auf Dritte zu übertragen.

Mit Abschluss eines Vertrages tritt die Agentur ihre Zahlungsansprüche gegen den Werbetreibenden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Agenturvertrag sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt hiermit die Abtretung an. Der Auftragnehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, wenn die Agentur die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit beglichen hat.


3 Vergütung

3.1 Soweit Preise und sonstige Vergütungen nicht individuell vereinbart werden, gelten die jeweils aktuellen Preislisten des Auftragnehmers.

3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.3 Soweit nicht in der Preisliste oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung anders vorgesehen, werden Rabatte ausschließlich entsprechend der Rabattstaffel der Preisliste auf die Gesamt-Rechnungssumme gewährt. Basis der Berechnung ist die Auftragssumme für Werbemittel innerhalb eines Kalenderjahres. Konzernrabatte werden nur im Rahmen gesonderter schriftlicher Bestätigung gewährt, wobei für Konzernrabatte grundsätzlich der Konzernstatus des Auftraggebers zum 01. Januar des jeweiligen Kalenderjahres entscheidend ist.

3.4 Sofern nicht in der Preisliste oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung anders vereinbart, gewährt der Auftragnehmer Werbeagenturen - sofern sie ihre Auftraggeber beraten - einen Agenturrabatt in Höhe von 15 %. Der Rabatt wird nur gewährt, wenn ein entsprechender schriftlicher Hinweis vor Vertragsabschluss erfolgt. Der Rabatt wird auf das Rechnungsnetto (Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer, nach Abzug von sonstigen Rabatten aber vor Skonto) gewährt. Voraussetzung der Gewährung eines Agenturrabattes ist der schriftliche Nachweis der Agenturtätigkeit. Die vorstehende Regelung gilt für Werbemittler für nachgewiesene Vermittlungstätigkeit (nicht jedoch für die Vermittlung von Programmkooperationen u. ä.) entsprechend.


4 Preisänderungen

4.1 Im Falle von zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Kostenänderungen, z.B. infolge von Veränderungen der Lohn- und Gehaltstarife, ist der Auftragnehmer bei Fehlen einer Festpreisabrede berechtigt, die Preise in angemessenem Umfang anzupassen und die zum Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen Leistung (z. B. am Tage der Ausstrahlung oder zu Beginn der Verbreitung) gültigen Preisen zu berechnen.

4.2 Änderungen der dem jeweiligen Auftrag zugrunde gelegten Preise treten bei laufenden Aufträgen frühestens drei Monate nach ihrer Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung umbuchen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kostensteigerung mehr als fünf Prozent beträgt. Er muss dies dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung erklären.


5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt als Vorauskasse innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung.

5.2 Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der Preise der einzelnen Leistungen im Abrechnungszeitraum sowie anderen für die Preisberechnung angeführten Bestandteile.

5.3 Die Rechnungen sind mangels abweichender Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzüge auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Auftragnehmer. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung und/oder Fristsetzung durch den Auftragnehmer bedarf.

5.4 Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die weitere Leistung zurückzubehalten, bis der Auftraggeber sämtliche ausstehenden Zahlungen oder eine entsprechende Sicherheit geleistet hat. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers besteht auch, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird. Etwaige vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übertragene Rechte gelten für die Zeit des Verzugs als nicht übertragen; die Wirkungen jeglicher Rechteübertragung an den Auftraggeber werden ausgesetzt.

5.5 Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Schecks und Wechsel werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Zahlungen in Euro zu leisten.

5.6 Ein Recht zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung steht dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.

5.7 Soweit nicht anders vereinbart, bleibt das Eigentum an zu liefernden Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vorbehalten; die Übertragung von Rechten erfolgt aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung.


6 Haftung vom Auftragnehmer


6.1 Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

6.2 Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung vom Auftragnehmer für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung vom Auftragnehmer ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

7 Rücktritt und Kündigung


7.1 Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragsteil mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer seine Leistung oder einen Teil ihrer Leistung bereits erbracht hat. In diesem Fall betrifft das Rücktrittsrecht des Auftraggebers nur den vom Auftragnehmer bislang nicht erbrachten abtrennbaren Teil der Leistung. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Aufruhr, Feuer, Stromausfall, Sturmschäden, Streik und Aussperrung, Schäden durch Bauarbeiten sowie sonstige von den Parteien nicht zu vertretende Umstände.

7.2 Der Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag bzw. die Stornierung ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen Regelung in diesen AGB, abweichenden individualvertraglichen Vereinbarung und der gesetzlicher Rücktrittsgründe ausgeschlossen. Sollte der Auftragnehmer ausnahmsweise einem Rücktrittsverlangen zustimmen, so berechnet der Auftragnehmer bei einer Zustimmung bis vier Wochen vor dem anvisierten Leistungsbeginn eine Stornogebühr von mindestens 30 %. Nach diesem Termin wird die vertragliche Vergütung berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen oder geringerer Leistungen vorbehalten.

7.3 Soweit die Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen die Mitwirkung des Auftraggebers erfordert, wird der Auftragnehmer zunächst versuchen, Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Mitwirkung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Kommt eine Vereinbarung über Mitwirkungszeitpunkt oder -Zeitraum aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss nicht zustande, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber drei Termine vorschlagen. Nimmt der Auftraggeber innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen keinen der Terminvorschläge an, gilt dies als Pflichtverletzung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Erklärung und/oder Fristsetzung nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder wegen unterlassener Mitwirkung kündigen. Im Fall des Rücktritts behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die Gegenleistung. Der Vergütungsanspruch beträgt im Fall der Kündigung mindestens 75% der vereinbarten Vergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen oder geringerer Leistungen vorbehalten, dem Auftragnehmer bleibt die Darlegung eines höheren Vergütungsanteils vorbehalten.

8 Rechte

8.1 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden Rechte seitens des Auftragnehmers nur in dem Umfang übertragen, wie dies für die Vertragsdurchführung unerlässlich ist. Der Auftraggeber erkennt an, dass er mit der vorübergehenden Nutzung von Marken oder Kennzeichen des Auftragnehmers keine eigenen Rechte erwirbt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Marken oder Kennzeichen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung verwendet, zu verändern oder zu entfernen.

8.2 Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Vertragsdurchführung eigene Materialien (Videos, Grafiken, Logos, Texte, Musik etc) verwendet oder einbringt, stellt er den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen inklusive der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen, insbesondere der Verbreitung von Inhalten, durch den Auftraggeber geltend machen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen unterstützen und alle Daten, Dokumente und sonstigen Materialien, die der Auftragnehmer im Rahmen der Auseinandersetzung für notwendig erachtet, auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung stellen. Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.


9 Sonstige Bestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und der diesen AGB unterliegenden Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der beiderseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Änderungen dieser Vereinbarung über die Schriftform. Elektronische Erklärungen gelten als dieser Form genügend, wenn Eingang und Inhalt der Erklärungen gegenseitig elektronisch bestätigt wurden.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der diesen AGB unterliegenden Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten solche durchführbaren und wirksamen Bestimmungen, welche dem wirtschaftlichen Ziel der ersetzten Bestimmungen am nächsten kommen. Die vorstehende Regelung gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken entsprechend.

9.3 Diese AGB, die diesen AGB unterliegenden Verträge und alle im Zusammenhang mit deren Zustandekommen und Durchführung auftretenden Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den diesen AGB unterliegenden Verträgen sind die Gerichte des Landgerichtsbezirks Berlin. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu klagen.


II Aufträge zur Produktion von Videos oder sonstigen multimedialen Produkten

1 Leistungsumfang

1.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach einer individuellen Beschreibung, die Vertragsbestandteil wird und den Rahmen der Leistung beschreibt.

1.2 Nach Vertragsschluss entwickelt der Auftragnehmer auf der Basis der Leistungsbeschreibung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Drehkonzept, das Grundlage der Produktion ist und den Leistungsumfang konkretisiert. Das Drehkonzept wird dem Auftraggeber übermittelt. Äußert der Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen nach der Übermittlung des Drehkonzepts keine Änderungswünsche, gilt das Drehkonzept als genehmigt. Änderungswünsche, die der Auftragnehmer während dieser Zeit erreichen und den Umfang der Leistungsbeschreibung nicht überschreiten, wird der Auftragnehmer nach Möglichkeit berücksichtigen und in das Drehkonzept einarbeiten. Das so angepasste Drehkonzept wird dem Auftraggeber erneut übermittelt. Der Auftraggeber kann innerhalb einer Frist von fünf Werktagen geltend machen, dass die Änderungswünsche nicht vertragsgerecht eingearbeitet wurden. Nach dieser Frist gilt das Drehkonzept als abschließend genehmigt. Spätere Änderungswünsche seitens des Auftraggebers bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.


2 Drehtermin

2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die erforderlichen Drehtermine (ein Drehtag entspricht acht Stunden) mit dem Auftraggeber abzustimmen. Im Einzelnen gelten die Regelungen gemäß Teil I Nr. 7.3 entsprechend.
Der beauftragte Dreh/die beauftragte Produktion muss innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung zustande kommen. Gelingt dies aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, nicht, gilt dies als Pflichtverletzung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Erklärung und/oder Fristsetzung nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder wegen unterlassener Mitwirkung kündigen. Im Fall des Rücktritts behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die Gegenleistung. Der Vergütungsanspruch beträgt im Fall der Kündigung mindestens 85% der vereinbarten Vergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen oder geringerer Leistungen vorbehalten, dem Auftragnehmer bleibt die Darlegung eines höheren Vergütungsanteils vorbehalten.

2.2 Wird der Drehtermin später als vierzehn Tage vor dem vereinbarten Termin verschoben, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die durch die Verschiebung verursachten Mehraufwendungen, die pauschal mit 950,-- EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer Mehrkosten vorbehalten.

2.3 Kommt eine Vereinbarung über einen neuen Drehtermin, der in den folgenden sechs Wochen des ursprünglich vereinbarten Termins liegt, aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, innerhalb von zwei Wochen nach der Absage des Drehtermins nicht zustande, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber drei Termine vorschlagen. Nimmt der Auftraggeber innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen keinen der Terminvorschläge an, gilt dies als Pflichtverletzung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Erklärung und/oder Fristsetzung nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder wegen unterlassener Mitwirkung kündigen. Im Fall des Rücktritts behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die Gegenleistung. Der Vergütungsanspruch beträgt im Fall der Kündigung mindestens 85% der vereinbarten Vergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen oder geringerer Leistungen vorbehalten, dem Auftragnehmer bleibt die Darlegung eines höheren Vergütungsanteils vorbehalten.

3 Abnahme

3.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die fertige Produktion in der vertraglich vereinbarten Form und dem vertraglich vereinbarten Format zur Verfügung stellen. Ist nichts anderes vereinbart, geschieht dies über einen internen Link, der den Abruf des Videos online ermöglicht. Der Auftraggeber muss eine Produktion innerhalb von zehn Werktagen nach deren Übermittlung abnehmen. Nach Ablauf der Frist gilt die Abnahme als erfolgt.

3.2 Basis der Abnahme ist das Drehkonzept. Als inhaltliche Mängel gelten nicht unerhebliche Abweichungen vom Drehkonzept. Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von zehn Tagen einmalig, vollständig und umfassend mitzuteilen. Änderungen über diese Mitteilung hinaus können nur gegen Aufpreis berücksichtigt werden.

3.3 Nach Abnahme der Produktion erhält der Auftraggeber einen Beleg-Datenträger, in der Regel eine DVD, auf der die Produktion in dem vertraglich vereinbarten Format gespeichert ist.


4 Rechte

4.1 Die Rechte an dem Format, dem Drehkonzept, dem Rohmaterial und den Zwischenprodukten und -ergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer.

4.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Produktion zur Online-Verbreitung über die Online-Plattform des Auftragnehmers und seinen Partnern bestimmt. Die zur Erfüllung dieses Zwecks erforderlichen Rechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung dem Auftraggeber übertragen.

4.3 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ferner das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Recht, die auf dem Beleg-Datenträger zur Verfügung gestellten Inhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (eigenes Webangebot, Firmenveranstaltungen, Messen, Präsentationen etc., nicht aber zur Publikation in Medien Dritter) unentgeltlich ganz oder teilweise zu verbreiten, zu veröffentlichen bzw. vorzuführen, soweit diese Rechte dem Auftragnehmer zustehen. In diesem Rahmen erhält der Auftraggeber das Recht, die Produktion im erforderlichen Umfang zu vervielfältigen. Eine Vervielfältigung auf DVD ist bis zu einer Stückzahl von 3.000 Exemplaren ohne weitere vertragliche Vereinbarung möglich. Mögliche Vergütungsansprüche Dritter, z.B. von Verwertungsgesellschaften, bleiben unberührt.

4.4 Die Rechte im Übrigen, insbesondere das Recht zur zeitlich und räumlich unbeschränkten Ausstrahlung bzw. Verbreitung über alle derzeitigen und künftigen Verbreitungswege des Auftragnehmers, insbesondere auch über Partner des Auftragnehmers, liegen ausschließlich beim Auftragnehmer. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Auftragnehmer berechtigt, alle Materialien über alle Verbreitungswege des Auftragnehmers und die Partner zu publizieren.


5 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien

5.1 Soweit im Rahmen der Produktion Materialien – Logos, Bilder, Videos, Tonaufnahmen, Musik etc. – verwendet werden, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer das für die Publikation notwendige Material spätestens bis zu dem im Auftrag vereinbarten Termin zur Verfügung stellen. Wurde kein Termin vereinbart, so ist das Material spätestens zehn Werktage vor dem vorgesehenen Drehtermin zur Verfügung zu stellen. Es gilt das Datum des Zugangs beim Auftragnehmer.

5.2 Die Materialien sind an den Auftragnehmer gemäß der dem Auftrag als Anlage beigefügten technischen Spezifizierung zur Verfügung zu stellen. Die technische Qualität der für die Publikation vorgesehenen Medien liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Werden die für die Publikation vorgesehenen Medien in anderen technischen Formaten angeliefert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Formate umzuwandeln und die Konvertierungskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, vor der Konvertierung das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen.

5.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer gleichzeitig mit der Übersendung der zu verarbeitenden Materialien die gegebenenfalls für die Abrechnung mit der GEMA und/oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere den Namen des Produzenten, des Verlages, des Komponisten, den Titel und die Länge der verwendeten Musik mitteilen.

5.4 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien dürfen nicht gegen geltendes Recht, insbesondere die die Richtlinien der ITC, "The ITC Code of Advertising Standards and Practice", "The ITC Code of Programme Sponsorship" und "The Financial Services Act 1986", die anwendbaren Staatsverträge der Länder, die vom Zentralverband der Werbewirtschaft e.V. (ZAW) bzw. vom Deutschen Werberat anerkannte Verhaltensregeln, die Grundsätze zum Jugendschutz oder sonstige presse-, werbe- oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen.

5.5 Der Auftragnehmer ist nach Abnahme der Produktion nur drei Monate zur Aufbewahrung der vom Auftraggeber gelieferten Materialien verpflichtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsperiode ist der Auftragnehmer zur Vernichtung der Materialien berechtigt. Eine Zurücksendung an den Auftraggeber erfolgt nur auf besondere schriftliche Aufforderung.

5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Materialien wegen deren Herkunft, Inhalt, Form, technischer Qualität nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere, wenn deren Inhalt gegen die Interessen des Auftragnehmers verstößt.

5.7 Erfolgt die Zurückweisung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich neue bzw. abgeänderte Materialien zur Publikation zur Verfügung zu stellen, auf das die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Sollte dieser Ersatz zu Verzögerungen im Produktionsablauf führen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

5.8 Der Auftraggeber sichert zu, dass er für die von ihm bereitgestellten Materialien über sämtliche für die Nutzung der Materialien erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte – ausgenommen Senderechte für GEMA-Repertoire – verfügt und berechtigt ist, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte nach dem Vertrag und diesen AGB einzuräumen. Der Auftraggeber garantiert, dass das zu publizierende Material nicht gegen rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und/oder spezielle Werberechtsgesetze bzw. Werberichtlinien und/oder Grundsätze, verstößt.

5.9 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer für die Dauer der vereinbarten Leistungen diejenigen Nutzungsrechte, die zur Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Die Rechte im Übrigen verbleiben beim Auftraggeber.


6 Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von 12 Monaten.


III Aufträge zur Verbreitung von Videos oder sonstigen multimedialen Produkten über Online-Plattformen


1 Auftragsinhalt

Inhalt des Auftrags ist die Verbreitung von Videos, die der Auftragnehmer produziert hat oder die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, über die jeweils vertraglich vereinbarten Online-Plattformen.


2 Freigabe

Mit der Übersendung eigener Videos oder der Abnahme eines vom Auftragnehmer produzierten Videos erteilt der Auftraggeber zugleich die Freigabe für eine Veröffentlichung des Videos im vertraglich vereinbarten Umfang.

Erfolgt die Freigabe aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, nach dem vertraglich vorgesehenen Beginn der Veröffentlichung, beginnt die Veröffentlichung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, endet jedoch zu dem vertraglich vereinbarten Datum. Ist kein Enddatum vereinbart, sondern eine Laufzeit, reduziert sich die Laufzeit um diejenige Zeitspanne, um die sich infolge der verspäteten Freigabe der Starttermin verzögert hat. Der Auftragnehmer wird insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei. Diese Verkürzung hat keinen Einfluss auf die Höhe der geschuldeten Vergütung; anzurechnende Ersparnisse entstehen beim Auftragnehmer als Folge der Verzögerung nicht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis der Höhe ersparter Aufwendungen vorbehalten.
Der Auftragnehmer behält sich die Berechnung von Mehraufwand als Folge des Verzugs vor.


3 Zahlungsverzug

Für die Dauer eines Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die Veröffentlichung und Verbreitung des Videos auszusetzen. Der Aufraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass die durch den Zahlungsverzug entgangene Publikationszeit nachgeholt wird.


4 Zurückweisung

4.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Videos, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, vor der Veröffentlichung anzusehen oder zu prüfen. Der Auftragnehmer behält sich vor, vom Auftraggeber zur Verbreitung zur Verfügung gestellte Videos nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zurückzuweisen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Zurückweisung unverzüglich anzeigen.

4.2 Eine Zurückweisung kann erfolgen, wenn das Video nicht mit gesetzlichen Bestimmungen oder mit Interessen des Auftragnehmers im Einklang steht.

4.3 Der Auftragnehmer ist auch im Übrigen dazu berechtigt, Videos wegen deren Herkunft, Inhalt, Form, technischer Qualität nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere, wenn deren Inhalt gegen die Interessen des Auftragnehmers verstößt.

4.4 Erfolgt die Zurückweisung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich neue bzw. abgeänderte Videos zur Veröffentlichung und Verbreitung zur Verfügung zu stellen, auf die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Sollte dieser Ersatz für die Einhaltung des vereinbarten ersten Publikationszeitpunkts verspätet oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vollständigen Vergütung verpflichtet.
4.5 Erfolgt die Zurückweisung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, so kann dieser im Hinblick auf das zurückgewiesene Video von dem Auftrag zurücktreten und Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verlangen, soweit diese noch nicht durch bereits erfolgte Veröffentlichungen verbraucht sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

5 Rechte

5.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche für die Nutzung der von ihm bereitgestellten Videos erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügt bzw. erworben hat – insbesondere von Verwertungsgesellschaften – und berechtigt ist, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte nach dem Vertrag und diesen AGB einzuräumen.

5.2 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer für die Dauer der vereinbarten Leistungen diejenigen Nutzungsrechte, die zur Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Die Rechte im Übrigen verbleiben beim Auftraggeber.

5.3 Der Auftraggeber garantiert, dass das bereitgestellte Video nicht gegen rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und/oder spezielle Werberechtsgesetzte/ Werberichtlinien und/oder Grundsätze, verstößt.


6 Abnahme

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer spätestens 2 Wochen nach Erhalt einer Publikationsbestätigung erklären, dass die Ausstrahlung im Wesentlichen vertragsgemäß erfolgte oder dem Auftragnehmer Mängel der Vertragserfüllung aufzeigen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Anzeige, gilt die Publikation als abgenommen.


IV MovingIMAGE24 Online-VideoManager


1 Leistungsumfang

1.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die vertraglich vereinbarte Leistungszeit ein Werkzeug zur Verwaltung, Bearbeitung und Online-Publikation von Videos sowie Serverkapazität in dem jeweils vereinbarten Umfang zur Verfügung (Plattform). Der Auftraggeber hat das Recht, die Werkzeuge im Vertragsumfang zu nutzen und über die Plattform multimediale Inhalte zu verwalten, zu bearbeiten, zu verbreiten und zu veröffentlichen.
Für die Nutzung der Plattform erhält der Auftraggeber entsprechend seiner Beauftragung Nutzungslizenzen, die an die lizenzierte Person und Email-Adresse gebunden sind. Der Zugang zur Plattform darf nicht auf Personen übertragen werden, die nicht in der Plattform mit ihrer Email-Adresse registriert sind. Ein Wechsel von Nutzern ist innerhalb des Kontingents der Nutzungslizenzen jederzeit möglich.

1.2 Der Auftragnehmer bemüht sich um die größtmögliche Verfügbarkeit der verwalteten Videos.
Der Auftraggeber hat das Recht zu einer Minderung des Preises, wenn die Plattform für lizenzierte Nutzer des Auftraggebers aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, weniger als 98% der vereinbarten Leistungszeit zur Verfügung steht und er den Auftragnehmer rechtzeitig auf die Störungen hingewiesen hat.
Unterschreitet die Verfügbarkeit trotz rechtzeitiger Hinweise durch den Auftraggeber 96%, hat der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Die Verfügbarkeit wird jeweils auf ein volles Kalenderjahr bezogen.

Der Auftraggeber hat das Recht zu einer Minderung des Preises, wenn die Videos für User auf Dritt-Webseiten, auf den die Videos über die Plattform eingebunden bzw. publiziert werden, aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, weniger als 98% der vereinbarten Leistungszeit zur Verfügung steht und er den Auftragnehmer rechtzeitig auf die Störungen hingewiesen hat. Unterschreitet die Verfügbarkeit trotz rechtzeitiger Hinweise durch den Auftraggeber 96%, hat der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Die Verfügbarkeit wird jeweils auf ein volles Kalenderjahr bezogen.
Die garantierte Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit beschränkt sich auf die gängigen und aktuellen Browsertypen: IE 7, Firefox 3, Safari, Opera.
Unter die Regelung fallen nicht die regelmäßig notwendigen Wartungsarbeiten, um die Leistungsfähigkeit der Plattform zu erhöhen. Wartungsarbeiten werden den lizenzierten Nutzern rechtzeitig angekündigt und werden möglichst zu Zeiten mit geringster Beeinträchtigung stattfinden.

1.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Rahmen des Leistungsumfangs des VideoManagers einen Video-Content-Pool zur Verfügung. Der Auftraggeber kann Videos aus dem Video-Content-Pool im jeweils angegeben Rahmen verwenden und Videos in den Video-Content-Pool einstellen.
Der Auftraggeber versichert, dass er oder seine Bevollmächtigten über sämtliche notwendigen Rechte an den Videos verfügen, die in den Video-Content-Pool durch den Auftragnehmer eingestellt und für die Veröffentlichung auch für Dritte freigegeben werden, sowie kein Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber spricht den Auftragnehmer hiermit von möglichen Regressansprüchen Dritter frei.
Der Auftraggeber versichert die Nutzung des Video-Content-Pools im vorgegebenen Rahmen und Zweck.
Die im Video-Content-Pool zur Verfügung gestellten Videos können entsprechend der AGB jederzeit und umgehend durch Auftragnehmer oder Auftraggeber entfernt werden.


2 Kostenfreier Zugang zum VideoManager

2.1 In Abstimmung mit dem Auftraggeber kann der Auftragnehmer diesem einen kostenfreien Zugang (Free Paket) zum VideoManager zur Verfügung stellen. Das Angebot richtet sich dabei ausschließlich an Geschäftskunden des Auftraggebers für die interne, nicht kommerzielle Nutzung. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines kostenfreien Zugangs durch den Auftraggeber besteht nicht.

2.2 Der kostenfreie Zugang ist auf die Verbindung zum eigenen Onlineauftritt des Auftraggebers unter der hinterlegten Domain begrenzt und schließt nicht Drittportale oder andere (Geschäfts-)Partner des Auftraggebers ein.

2.3 Der Auftragnehmer hat das Recht alle Leistungsparameter (z. B. Free-Traffic, Free Hosting, Funktionen) jederzeit anzupassen, zu erweitern oder zu reduzieren.

2.4 Das Angebot läuft für unbestimmte Zeit. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot jederzeit mit einer Frist von einer Woche zu kündigen. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung ebenfalls unter Einhaltung einer Frist von einer Woche kündigen. Die Kündigung wird schnellstmöglich ausgeführt. Jede Kündigung führt zur Sperrung des Zugangs zum VideoManager. Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist jeweils der Zugang der Kündigung.

2.5 Punkt 1.2 (Verfügbarkeit) dieses Abschnitts ist auf Punkt 2, Kostenfreier Zugang zum VideoManager, nicht anwendbar. Im Übrigen gelten für die Nutzung des Free-Pakets diese AGB.


3 Inhaltliche Verantwortung des Aufraggebers

3.1 Der Auftragnehmer ist im Zusammenhang mit der unter Nr.1 beschriebenen Leistung ausschließlich technischer Dienstleister. Verantwortlich für die gespeicherten und veröffentlichten oder verbreiteten Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber.

3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur solche Inhalte zu verwalten, zu speichern, zu verbreiten oder zu veröffentlichen, deren Inhalte in völliger Übereinstimmung mit der Rechtslage in Deutschland stehen. Er wird insbesondere keine gewaltverherrlichenden, rassistischen, pornografischen, sonst jugendgefährdenden oder beleidigenden Inhalte speichern oder über die zur Verfügung gestellte Plattform verbreiten.

3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass nur solche Inhalte verbreitet werden, die Rechte Dritter nicht verletzen. Der Auftraggeber gewährleistet gegenüber dem Auftragnehmer, im Besitz der für die Speicherung, Veröffentlichung und Verbreitung der Inhalte erforderlichen Rechte zu sein, insbesondere auch die erforderlichen Rechte von Verwertungsgesellschaften und Verlagen erworben zu haben.

3.4 Der Auftragnehmer führt keine eigene Prüfung der Inhalte durch; eine Hinweispflicht seitens des Auftragnehmers auf etwaige problematische Inhalte besteht daher nicht. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtlich problematischer Inhalte ohne Einhaltung von Fristen und ohne zu einer Ankündigung verpflichtet zu sein, dauerhaft oder zeitweise bis zur etwaigen rechtskräftigen Entscheidung über die Bewertung des Inhalts zu verhindern, diese Inhalte zu löschen oder ganz oder teilweise für alle oder einige Nutzer zu sperren.

3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten technischen Ressourcen ausschließlich vertragskonform zu verwenden. Er wird insbesondere keine Dateien speichern, verbreiten, veröffentlichen oder sonst in die zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen einbringen, die die technische Funktion des Systems beeinträchtigen oder gefährden könnten.


4 Weitergabe von Zugangsdaten

4.1 Der Auftraggeber wird Zugangsdaten nur zum Zwecke der Nutzung im Rahmen des vertraglichen Umfangs weiter geben. Er verpflichtet sich, allen Personen und Organisationen, denen er Zugang zur Verwaltung der Plattform einräumt, den Umgang der Lizenz zur Kenntnis zu geben und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Verantwortlichkeit für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen ausschließlich beim Auftraggeber liegt. Dies gilt insbesondere auch für gewerbliche Schutzrechte Dritter, urheberrechtliche Nutzungsrechte, Ansprüche von Verwertungsgesellschaften oder den Schutz von Persönlichkeitsrechten.

4.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich über jede missbräuchliche Benutzung von Zugangsdaten sowie über jegliche sonstige Verletzung von Sicherheitsvorschriften informieren.

4.3 Für Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen, Beauftragten oder sonstiger Dritter, die im Besitz der Zugangsdaten des Auftraggebers sind, haftet der Auftraggeber unmittelbar. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4.4 Der Auftraggeber haftet für jeglichen Missbrauch von Zugangsdaten inklusive der missbräuchlichen Erlangung von Zugangsdaten durch Dritte, den er mindestens fahrlässig zu verantworten hat.

5 Datensicherung

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, regelmäßige Sicherungen der gespeicherten Daten vorzunehmen. Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, selbst den jeweils aktuellen Datenbestand verfügbar zu halten. Der Auftragnehmer haftet für den Verlust von Daten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6 Rechte

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer ausschließlich diejenigen Rechte, die zur unmittelbaren Vertragsdurchführung erforderlich sind; der Auftragnehmer erwirbt im Rahmen der Vertragsdurchführung keine eigenen Rechte über diejenigen Rechte hinaus, die der Auftragnehmer aus anderen Rechtsgründen evtl. bereits besitzt.


7 Zahlungsverzug, Vertragsbeendigung

7.1 Der Auftragnehmer ist für die Dauer eines Zahlungsverzugs berechtigt, den Zugang zu den vertraglichen Leistungen zu sperren und/oder die Inhalte von der Verbreitung oder Veröffentlichung auszuschließen.

7.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Inhalte nach Ende des Vertrags ohne weitere Nachricht zu löschen. Der Auftraggeber muss für die rechtzeitige Sicherung der Inhalte Sorge tragen.



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